1. Beauftragung
Der Auftraggeber (AG) erkennt mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung die nachfolgenden Bedingungen des Auftragnehmers (AN) an. Alle Angebote des AN sind unverbindlich. Verbindliche Termine müssen durch den AN schriftlich bestätigt werden. Der AN behält sich vor, durch Schäden an Fahrzeugen oder Maschinen verbindliche Termine zu verschieben oder ggf. vom Auftrag zurückzutreten.
2. Von AG zu erbringende Leistungen
Der AG stellt dem AN Strom (2 x 230V 16A und/oder 400V 16A) und eine Zapfstelle für Wasser in
max. 50 Meter Entfernung vom Einsatzort kostenfrei zur Verfügung. Weiterhin sind alle Bohrpunkte im Vorfeld anzuzeichnen und mit dem entsprechendem Bohrdurchmesser zu kennzeichnen. Der AG prüft im Vorfeld, ggf. durch Dritte, ob im Bereich der Bohrung Strom-, Wasser-, Gas-, Klima-, Kälte- oder sonstige Leitungen verlaufen. Dies gilt auch, wenn die genaue Lage der Bohrpunkte durch den AN eingemessen werden. Für jegliche Schäden oder Folgeschäden an Ver – und Entsorgungsleitungen haftet ausnahmslos der AG. Weiterhin verpflichtet sich der AG alle Bohrungen im Vorfeld von einem Statiker schriftlich freigeben zu lassen. Mit der Beauftragung versichert der AG dem AN die Unbedenklichkeit hinsichtlich der Statik. Auf Verlangen vom AN muss diese schriftlich vorgezeigt werden.
Weiterhin hat der AG vor Beginn der Arbeiten dafür Sorge zu tragen, das alle Rauchmelder bzw. die Brandmeldeanlage im weiträumigen Bereich der Arbeiten abgeschaltet wird bzw. nach Beendigung der Arbeiten wieder eingeschaltet wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht für Einsätze der Feuerwehr haften.
3. Haftung
Der AN übernimmt Abdeckarbeiten im unmittelbaren Arbeitsbereich, alle weiteren Abdeckarbeiten werden zum Stundennachweis von 55,00 € netto zzgl. Materialkosten nach Beauftragung durch den AG abgerechnet. Der AN trifft alle erforderlichen Maßnahmen Kühlwasser aufzufangen bzw. abzusaugen. Dennoch lässt es sich nicht vermeiden, dass Bauteile nass oder durchfeuchtet werden können oder Verunreinigungen an Decken, Wänden oder Fußböden entstehen. Der AN haftet nicht für Schäden an angezeichneten Bohrpunkten wie unter Punkt 2 aufgelistet. Weiterhin haftet der AN nicht für Setzrisse/Abplatzen von Farbe, Putz, Mauerwerk, Klinker oder Beton im Wohnraum/Fassade und weitere Folgeschäden. Für jedes Bohrloch im Nassbohrverfahren muss der Bohrständer mit einer Gewindestange fixiert werden. Hierbei ist es unvermeidlich, ca. 35cm vom Bohrloch entfernt, eine weitere Bohrung durch Wand / Estrich mit ca. 22 mm durchzuführen.
Die dabei entstehenden Schäden am Oberboden / Bodenbelag / Wände / Tapete sind keine Mängelbeanstandung und vom AG auf seine Kosten zu verschließen. Ggf. kann der Bohrständer ohne Fixierungsbohrung mit einer Vakuumplatte fixiert werden. Dies ist mit dem AN vor der Beauftragung abzuklären.
4. Mängel, Abnahme
Alle entstandenen Mängel sind dem AN unverzüglich durch den AG mitzuteilen und schriftlich vor Beendigung der Arbeiten auf dem Montagebericht zu vermerken. Eine spätere Beanstandung durch den AG ist ausgeschlossen. Ebenfalls sind die untere Punkt 2 und 3 aufgeführten Punkte kein Grund zur Beanstandung. Der AG bestätigt dem AN mit unterschriebenen Montagebericht die mängelfreie Abnahme der Arbeiten.
5. Brandschutz
Der AG ist zu jeder Zeit dazu verpflichtet, beim Durchbohren von Brandabschnittsbegrenzenden Bauteilen den Brandschutz stets aufrecht zu erhalten.
6. Vorbehalte
Der AN behält sich vor, bei abweichenden Materialien Pauschalpreise anzupassen oder zu erhöhen. Sollte es durch Fehleinschätzung durch den AG nicht zur Bohrung kommen, wird der AN eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 % vom vereinbarten Pauschalpreis geltend machen
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen werden nach Rechnungsstellung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Bei größeren Projekten behalten wir uns vor, wöchentlich eine Rechnung zu stellen.
8. Allgemeines
Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die sonstigen Bedingungen in vollem Umfang wirksam.